Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 16.08.2007 - 1 U 77/07   

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https://dejure.org/2007,4645
OLG Zweibrücken, 16.08.2007 - 1 U 77/07 (https://dejure.org/2007,4645)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 16.08.2007 - 1 U 77/07 (https://dejure.org/2007,4645)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 16. August 2007 - 1 U 77/07 (https://dejure.org/2007,4645)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erfordernis eines Nachweises der Voraussetzungen für den Eintritt des Versicherungsfalls für eine stationäre Heilbehandlung; Vorliegen eines Versicherungsvertrages als objektiver Maßstab für die Beurteilung der medizinischen Notwendigkeit einer Heilbehandlung; Bestehen ...

  • Judicialis

    MB/KK 94 § 1 Abs. 2

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    MBKK § 1 Abs. 2; MBKK § 4 Abs. 4
    Stationäre Krankenhausbehandlung ist nur bei objektiv höherer Geeignetheit gegenüber einer ambulanten Behandlung medizinisch notwendig

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MB-KK 94 § 1 Abs. 2
    Keine medizinisch notwendige stationäre Heilbehandlung bei ambulanter Behandlungsmöglichkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Voraussetzungen der medizinischen Notwendigkeit einer stationären Krankenhausbehandlung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2007, 1505
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 10.07.1996 - IV ZR 133/95

    Der BGH zur medizinisch notwendigen Heilbehandlung von AIDS

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 16.08.2007 - 1 U 77/07
    Eine medizinisch notwendige Heilbehandlung im Sinne des § 1 Abs. 2 MB/KK 94 liegt somit vor, wenn es nach den objektiven medizinischen Befunden und Erkenntnissen im Zeitpunkt der Vornahme der ärztlichen Behandlung vertretbar war, sie als notwendig anzusehen (BGHZ 133, 208 zum inhaltlichsgleichen § 1 Abs. 2 Satz 1 MB/KK 76; vgl. auch BGHZ 164, 122).

    Ob dies der Fall ist, lässt sich nur anhand der im Einzelfall maßgeblichen objektiven Gesichtspunkte mit Rücksicht auf die Besonderheiten der jeweiligen Erkrankung und der auf sie bezogenen Heilbehandlung bestimmen (BGHZ 133, 208, 215, VersR 2006, 535).

  • BGH, 08.02.2006 - IV ZR 131/05

    Zulässigkeit einer Klage Feststellung der Eintrittspflicht in der privaten

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 16.08.2007 - 1 U 77/07
    Ob dies der Fall ist, lässt sich nur anhand der im Einzelfall maßgeblichen objektiven Gesichtspunkte mit Rücksicht auf die Besonderheiten der jeweiligen Erkrankung und der auf sie bezogenen Heilbehandlung bestimmen (BGHZ 133, 208, 215, VersR 2006, 535).
  • BGH, 10.12.1992 - I ZR 186/90

    Fortsetzungszusammenhang - Vertragsstrafevereinbarung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 16.08.2007 - 1 U 77/07
    Für die vom Erstrichter angestellten Erwägungen dazu, aus welchen Gründen die GKV ihre Leistung ablehnt, ist in Anbetracht der nach Wortlaut - Ausgangspunkt jeder Auslegung (vgl. BGHZ 121, 13; BGHR 2006, 4) - und Zweck eindeutigen Regelung kein Raum (vgl. BGHZ 25, 318, 319; NJW 2007, 1460).
  • BGH, 13.12.2006 - XII ZB 71/04

    Auslegung und Umdeutung einer Klagerücknahme; Begriff der unverzüglichen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 16.08.2007 - 1 U 77/07
    Für die vom Erstrichter angestellten Erwägungen dazu, aus welchen Gründen die GKV ihre Leistung ablehnt, ist in Anbetracht der nach Wortlaut - Ausgangspunkt jeder Auslegung (vgl. BGHZ 121, 13; BGHR 2006, 4) - und Zweck eindeutigen Regelung kein Raum (vgl. BGHZ 25, 318, 319; NJW 2007, 1460).
  • BGH, 21.09.2005 - IV ZR 113/04

    Zur Erstattungsfähigkeit der Kosten einer auf die Geburt eines zweiten Kindes

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 16.08.2007 - 1 U 77/07
    Eine medizinisch notwendige Heilbehandlung im Sinne des § 1 Abs. 2 MB/KK 94 liegt somit vor, wenn es nach den objektiven medizinischen Befunden und Erkenntnissen im Zeitpunkt der Vornahme der ärztlichen Behandlung vertretbar war, sie als notwendig anzusehen (BGHZ 133, 208 zum inhaltlichsgleichen § 1 Abs. 2 Satz 1 MB/KK 76; vgl. auch BGHZ 164, 122).
  • BGH, 17.12.1986 - IVa ZR 78/85

    Erstattungsfähigkeit der Kosten einer künstlichen Befruchtung in der privaten

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 16.08.2007 - 1 U 77/07
    Dass der stationäre Aufenthalt für den Kläger "bequemer" war als regelmäßige Fahrten zum Arzt zur Durchführung der Therapie mit täglichen Infusionen und "Kammerfahrten" (vgl. Stellungnahme Dr. L... vom 14. November 2004) hätte als objektiver Anknüpfungspunkt für die Beurteilung von deren medizinischer Notwendigkeit nur bedeutsam sein können, wenn - was der Kläger auch geltend macht - die damit verbundene Erleichterung geeignet gewesen wäre, die Krankheit zu heilen, zu lindern oder ihrer Verschlimmerung entgegenzuwirken (vgl. BGHZ 99, 228; BGHZ 133 aaO).
  • BGH, 26.04.2006 - IV ZR 154/05

    Begriff der Überschwemmung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 16.08.2007 - 1 U 77/07
    Dem um Verständnis bemühten Versicherungsnehmer, auf dessen Sicht es ankommt (vgl. z.B. BGHZ 84, 268; VersR 2006, 966), erschließt sich bei aufmerksamer Durchsicht und unter Berücksichtigung des erkennbar erfolgten Zwecks und Sinnzusammenhangs des Regelwerks, dass die von ihm genommene Zusatzversicherung Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung für den Fall der stationären Heilbehandlung lediglich ergänzt.
  • BGH, 16.06.1982 - IVa ZR 270/80

    Rückwärtsversicherung - materieller Versicherungsbeginn

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 16.08.2007 - 1 U 77/07
    Dem um Verständnis bemühten Versicherungsnehmer, auf dessen Sicht es ankommt (vgl. z.B. BGHZ 84, 268; VersR 2006, 966), erschließt sich bei aufmerksamer Durchsicht und unter Berücksichtigung des erkennbar erfolgten Zwecks und Sinnzusammenhangs des Regelwerks, dass die von ihm genommene Zusatzversicherung Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung für den Fall der stationären Heilbehandlung lediglich ergänzt.
  • BGH, 10.10.1957 - VII ZR 419/56

    Bestimmbarkeit der Bürgschaft

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 16.08.2007 - 1 U 77/07
    Für die vom Erstrichter angestellten Erwägungen dazu, aus welchen Gründen die GKV ihre Leistung ablehnt, ist in Anbetracht der nach Wortlaut - Ausgangspunkt jeder Auslegung (vgl. BGHZ 121, 13; BGHR 2006, 4) - und Zweck eindeutigen Regelung kein Raum (vgl. BGHZ 25, 318, 319; NJW 2007, 1460).
  • BGH, 30.09.2005 - V ZR 197/04

    Überprüfung der Auslegung von Willenserklärungen durch das Revisionsgericht

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 16.08.2007 - 1 U 77/07
    Für die vom Erstrichter angestellten Erwägungen dazu, aus welchen Gründen die GKV ihre Leistung ablehnt, ist in Anbetracht der nach Wortlaut - Ausgangspunkt jeder Auslegung (vgl. BGHZ 121, 13; BGHR 2006, 4) - und Zweck eindeutigen Regelung kein Raum (vgl. BGHZ 25, 318, 319; NJW 2007, 1460).
  • LG Mannheim, 10.09.2020 - 9 O 383/19

    Private Krankenversicherung: Vorrang der ambulanten vor der stationären

    Eine stationäre Krankenhausbehandlung ist nur dann medizinisch notwendig, wenn der angestrebte Erfolg mit einer ambulanten Maßnahme nicht erreicht werden kann (OLG Köln, Urteil vom 21. Dezember 2012 - I-20 U 186/12 -, Rn. 4, juris OLG Zweibrücken, Urteil vom 16. August 2007 - 1 U 77/07 -, Rn. 7, juris; OLG Koblenz, Urteil vom 20. April 2007 - 10 U 216/06 -, Rn. 28, juris Bach/Moser/Kalis, 5. Aufl. 2015, MB/KK § 1 Rn. 94 Rogler in: Rüffer/Halbach/Schimikowski, VVG, 2. Aufl., § 4 MB/KK Rn. 11).

    Die stationäre Behandlung als notwendig anzusehen, ist nur vertretbar, wenn sie nach den objektiven medizinischen Befunden und Erkenntnissen im Zeitpunkt der Vornahme der Behandlung geeigneter erscheint als die ambulante Behandlung (OLG Zweibrücken, Urteil vom 16. August 2007 - 1 U 77/07 -, Rn. 7, juris).

  • OLG Köln, 21.12.2012 - 20 U 186/12

    Abweisung der Klage gegen den privaten Krankenversicherer auf Übernahme der

    Eine stationäre Krankenhausbehandlung ist nur dann medizinisch notwendig, wenn der angestrebte Erfolg mit einer ambulanten Maßnahme nicht erreicht werden kann (Senat, Urteil vom 15.06.2012, 20 U 129/10; OLG Zweibrücken NJOZ 2008, 76, 78; LG Potsdam VersR 2009, 491; OLG Koblenz VersR 2008, 339; LG Dortmund, Urteil vom 26.06.2006, 2 S 49/05 "juris"; OLG Karlsruhe RuS 1997, 33; LG Berlin RuS 1994, 71; OLG Köln - 5. Zivilsenat - RuS 1986, 163; Kalis in: Bach/Moser, Private Krankenversicherung, 4. Aufl., § 1 MB/KK Rn. 31; Rogler in: Rüffer/Halbach/Schimikowski, VVG, 2. Aufl., § 4 MB/KK Rn. 11).
  • LG Potsdam, 25.11.2008 - 12 O 499/07

    Krankheitskostenversicherung: Anspruch auf künftige Freistellung von erst noch

    Der Klägerin hätte es oblegen, anhand eines konkreten Behandlungsplans, der die Dauer und die geplanten Einzelmaßnahmen der stationären Therapie unter Bezugnahme auf die verschiedenen bei ihr diagnostizierten Erkrankungen erkennen lässt, die Notwendigkeit dieser Behandlungsmaßnahme im Vergleich zu einer konkreten ambulanten Behandlung darzustellen, da eine solche stets nur dann erforderlich ist, wenn die Erkrankung durch eine ambulante Therapie nicht in gleicher Weise geheilt oder gelindert werden kann, § 4 Abs. 4 MB/KK 94 (OLG Zweibrücken, VersR 2007, 1505; Bach/Moser-Schoenfeldt/Kalis, Private Krankenversicherung, 3. Auflage, § 4 MB/KK 94 Rdn. 76).
  • LG Dortmund, 12.04.2011 - 2 S 14/11

    Anspruch auf Krankenhaustagegeld setzt medizinische Notwendigkeit der stationären

    Denn der Anspruch auf Krankenhaustagegeld setzt die medizinische Notwendigkeit gerade der stationären Heilbehandlung voraus (OLG Zweibrücken VersR 2007, 1505; OLG Karlsruhe r+s 1997, 33; Tschersich in Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechts-Handbuch, 2. Aufl., § 45 Rn. 118; Kalis in Bach/Moser, Private Krankenversicherung, 4. Aufl., § 1 MB/KK Rn. 31; Rogler in Rüffer/Halbach/Schimikowski, HK-VVG, § 4 MB/KK Rn. 11).
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 18.01.2008 - 1 U 77/07   

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https://dejure.org/2008,8669
OLG Naumburg, 18.01.2008 - 1 U 77/07 (https://dejure.org/2008,8669)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 18.01.2008 - 1 U 77/07 (https://dejure.org/2008,8669)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 18. Januar 2008 - 1 U 77/07 (https://dejure.org/2008,8669)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Umfang der geschuldeten ärztlichen Leistung bei der Überweisung eines Patienten zu einer Befunderhebung; Unterlassung einer CT-Untersuchung bzw. unterlassene Veranlassung einer CT-Untersuchung als Pflichtverletzung; Befugnis des Überweisungsempfängers zu eigenmächtigen ...

  • Judicialis
  • gesr.de PDF

    Inhalt eines Überweisungsauftrages

  • rechtsportal.de

    BGB § 823
    Erforderlicher Behandlungsumfang bei einer Überweisung eines Patienten zu einer Befunderhebung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Überweisungsauftrag und Behandlungspflicht

  • ra-staudte.de (Kurzinformation)

    Haftungsverteilung zwischen überweisendem Arzt und hinzugezogenem Arzt; Arzthaftungsrecht, Medizinrecht

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Überweisung zum Facharzt - Dessen Pflichten hängen ab vom Auftrag des behandelnden Arztes

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Arzthaftung - Der Überweisungsauftrag: Wie strikt muss sich der ermächtigte Chefarzt daran halten?

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 28
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 05.10.1993 - VI ZR 237/92

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Verletzung der Berichtspflicht,

    Auszug aus OLG Naumburg, 18.01.2008 - 1 U 77/07
    Er darf ohne Einwilligung des überweisenden Arztes eigenmächtig gar keine weitergehenden Untersuchungen durchführen, weil er damit in die Behandlung des vom Patienten gewählten Arztes eingreifen würde (vgl. BGH, Urteil v. 5. Oktober 1993, VI ZR 237/92 - NJW 1994, 797, 798; OLG Karlsruhe, Urteil v. 13. Juni 2001, 7 U 123/97 - VersR 2002, 717; OLG Stuttgart, Urteil v. 20. Juni 2000, 14 U 73/98 - VersR 2002, 98, 99 f. bzw. Thüringer OLG, Beschluss v. 15. Januar 2004, 4 U 836/03 - OLGR 2004, 140 m.w.N.).
  • OLG Jena, 15.01.2004 - 4 U 836/03

    Horizontale Arbeitsteilung

    Auszug aus OLG Naumburg, 18.01.2008 - 1 U 77/07
    Er darf ohne Einwilligung des überweisenden Arztes eigenmächtig gar keine weitergehenden Untersuchungen durchführen, weil er damit in die Behandlung des vom Patienten gewählten Arztes eingreifen würde (vgl. BGH, Urteil v. 5. Oktober 1993, VI ZR 237/92 - NJW 1994, 797, 798; OLG Karlsruhe, Urteil v. 13. Juni 2001, 7 U 123/97 - VersR 2002, 717; OLG Stuttgart, Urteil v. 20. Juni 2000, 14 U 73/98 - VersR 2002, 98, 99 f. bzw. Thüringer OLG, Beschluss v. 15. Januar 2004, 4 U 836/03 - OLGR 2004, 140 m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 13.06.2001 - 7 U 123/97

    Arzthaftung - Aufklärungspflicht - unbekannte Beeinträchtigungen - Befunderhebung

    Auszug aus OLG Naumburg, 18.01.2008 - 1 U 77/07
    Er darf ohne Einwilligung des überweisenden Arztes eigenmächtig gar keine weitergehenden Untersuchungen durchführen, weil er damit in die Behandlung des vom Patienten gewählten Arztes eingreifen würde (vgl. BGH, Urteil v. 5. Oktober 1993, VI ZR 237/92 - NJW 1994, 797, 798; OLG Karlsruhe, Urteil v. 13. Juni 2001, 7 U 123/97 - VersR 2002, 717; OLG Stuttgart, Urteil v. 20. Juni 2000, 14 U 73/98 - VersR 2002, 98, 99 f. bzw. Thüringer OLG, Beschluss v. 15. Januar 2004, 4 U 836/03 - OLGR 2004, 140 m.w.N.).
  • OLG Stuttgart, 20.06.2000 - 14 U 73/98

    Untersuchungspflicht des Facharztes - Überweisung durch Hausarzt ohne

    Auszug aus OLG Naumburg, 18.01.2008 - 1 U 77/07
    Er darf ohne Einwilligung des überweisenden Arztes eigenmächtig gar keine weitergehenden Untersuchungen durchführen, weil er damit in die Behandlung des vom Patienten gewählten Arztes eingreifen würde (vgl. BGH, Urteil v. 5. Oktober 1993, VI ZR 237/92 - NJW 1994, 797, 798; OLG Karlsruhe, Urteil v. 13. Juni 2001, 7 U 123/97 - VersR 2002, 717; OLG Stuttgart, Urteil v. 20. Juni 2000, 14 U 73/98 - VersR 2002, 98, 99 f. bzw. Thüringer OLG, Beschluss v. 15. Januar 2004, 4 U 836/03 - OLGR 2004, 140 m.w.N.).
  • LG Magdeburg, 08.08.2007 - 9 O 721/05
    Auszug aus OLG Naumburg, 18.01.2008 - 1 U 77/07
    Die Berufung der Kläger gegen das am 8. August 2007 verkündete Urteil des Landgerichts Magdeburg, 9 O 721/05, wird zurückgewiesen.
  • OLG Saarbrücken, 06.07.2016 - 1 U 87/14

    Arzthaftung: Pflicht zur Ergänzung der therapeutischen Sicherungsaufklärung bei

    therapeutische Schlussfolgerungen abzuleiten (vgl. Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 18. Januar 2008 - 1 U 77/07 -, Rn. 5, juris).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 25.04.2008 - 1 U 77/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,5297
OLG Schleswig, 25.04.2008 - 1 U 77/07 (https://dejure.org/2008,5297)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 25.04.2008 - 1 U 77/07 (https://dejure.org/2008,5297)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 25. April 2008 - 1 U 77/07 (https://dejure.org/2008,5297)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Pflichten des Architekten bei der Auftragsvergabe; Haftung bei Überschreitung der ortsüblichen Vergütung

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rechtsportal.de

    Pflichten des Architekten bei der Auftragsvergabe; Haftung bei Überschreitung der ortsüblichen Vergütung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Haftung für Zuschlag an überhöhtes Angebot

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • baunetz.de (Entscheidungsbesprechung)

    Bauherr vereinbart überhöhten Pauschalpreis: Haftet der Architekt?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Zuschlagserteilung an Unternehmer mit überhöhtem Angebot: Architekt haftet! (IBR 2009, 283)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2009, 544
  • BauR 2008, 2066
  • BauR 2009, 863
  • BauR 2010, 805
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • LG Darmstadt, 12.09.2005 - 22 O 90/05

    Verjährungshemmung nur bei förmlicher Zustellung

    Auszug aus OLG Schleswig, 25.04.2008 - 1 U 77/07
    Nach dem alten Recht kam es lediglich auf die Beantragung des Beweisverfahrens, nicht aber auf die Zustellung des Antrages an, wie es nunmehr nach neuem Recht gemäß § 204 Abs. 1 Ziff. 7 BGB n.F. der Fall ist (vgl. auch das zu Unrecht von dem Beklagten für seine Auffassung zitierte Urteil LG Darmstadt, IBR 2005, 678).
  • BGH, 23.01.1997 - VII ZR 171/95

    Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs des Bauherrn gegen den Architekten

    Auszug aus OLG Schleswig, 25.04.2008 - 1 U 77/07
    Das ändert allerdings nichts daran, dass der Kläger vortragen und ggf. den Beweis hierfür erbringen muss (BGH NJW-RR 1997, 850 ).
  • OLG Karlsruhe, 21.06.2005 - 17 U 158/02

    Architektenhaftung: Pflichtverletzung durch Auftragsvergabe nach Stundensätzen

    Auszug aus OLG Schleswig, 25.04.2008 - 1 U 77/07
    Der Architekt ist zwar nicht allgemein dazu verpflichtet, so kostengünstig wie möglich zu bauen; er darf aber den ihm zuzubilligenden Ermessensspielraum nicht überschreiten (OLG Karlsruhe, BauR 2006, 859 - juris-Rn. 46).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 22.10.2007 - 1 U 77/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,32533
OLG Celle, 22.10.2007 - 1 U 77/07 (https://dejure.org/2007,32533)
OLG Celle, Entscheidung vom 22.10.2007 - 1 U 77/07 (https://dejure.org/2007,32533)
OLG Celle, Entscheidung vom 22. Oktober 2007 - 1 U 77/07 (https://dejure.org/2007,32533)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Kein Vergütungsanspruch des Orthopäden bei Durchführung fachfremder MRT-Untersuchungen

 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BayObLG, 18.01.2022 - 1Z RR 40/20

    Vergütungspflicht auch für fachgebietsfremde Leistungen eines Facharztes

    Ein anderer Begründungsansatz stütze sich auf § 1 Abs. 2 Satz 1 GOÄ, wonach der Arzt Vergütungen nur für Leistungen berechnen dürfe, die nach den Regeln der ärztlichen Kunst für eine medizinisch notwendige ärztliche Versorgung erforderlich seien; Leistungen, die ein Arzt unter Überschreitung der Grenzen seines jeweiligen Fachgebietes erbringe, entsprächen nicht den Regeln der ärztlichen Kunst und seien damit nicht abrechenbar, sodass eine Zahlung des Patienten ohne rechtlichen Grund erfolge (in diesem Sinne OLG Celle, Urt. v. 22. Oktober 2007, 1 U 77/07, MedR 2008, 378).

    Letzteres könnte zwar dafürsprechen, dass mit der Verwendung des Worts "grundsätzlich" nur der Fall erfasst werden sollte, dass ein Arzt in einem Notfall außerhalb seines Gebiets tätig werden darf (in diesem Sinn möglicherweise OLG Celle, MedR 2008, 378 [juris Rn. 20] - allerdings zu § 1 Abs. 2 GOÄ).

    (2) Außerdem zieht ein Verstoß gegen Art. 34 Abs. 1 HKaG nach Sinn und Zweck der Vorschrift nicht die (Teil-)Nichtigkeit des Behandlungsvertrags nach sich (in diesem Sinn wohl auch: Spickhoff in Spickhoff, Medizinrecht, GOÄ § 1 Rn. 14; Hahn/Sendowski, NZS 2011, 728 [731]; a. A. Miebach a. a. O.; Kern/Rehborn in Laufs/Kern/Rehborn, Handbuch des Arztrechts, § 74 Rn. 26 m. w. N. allerdings unter fälschlicher Berufung auf OLG Celle, MedR 2008, 378).

    Daraus ergibt sich jedoch nicht, dass einem Arzt für fachfremde Leistungen - von begründeten Ausnahmefällen wie etwa Notfallbehandlungen abgesehen - kein Honoraranspruch zustünde (a. A. OLG Celle, MedR 2008, 378 [juris Rn. 20]; Göbel in Bach/Moser, Private Krankenversicherung, Anhang zu § 1 MB/KK Rn. 49; Miebach in Uleer/Miebach/Patt, Abrechnung von Arzt- und Krankenhausleistungen, GOÄ § 1 Rn. 13; Spickhoff in Spickhoff, Medizinrecht, GOÄ § 1 Rn. 14; Cramer/Henkel, MedR 2004, 593 [596]).

    Die Auffassung, fachliche Weisungen könnten nur im Rahmen der Fachgebietsgrenzen erteilt werden (Clausen in Clausen/Schroeder-Printzen, Münchner Anwaltshandbuch Medizinrecht, § 8 Rn. 197 und 223), vermag angesichts der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 1. Februar 2011 (MedR 2011, 572 [juris Rn. 27]) nicht zu überzeugen und stützt sich im Übrigen auf die Entscheidungen des Landgerichts Mannheim (NJW-RR 2007, 1426) und des Oberlandesgerichts Celle (MedR 2008, 378), die sich beide nicht mit § 4 Abs. 2 Satz 1 GOÄ befassen und denen der Senat bezüglich der zu § 1 Abs. 2 Satz 1 GOÄ vertretenen Ansicht aus den unter Buchstabe a) dargelegten Gründen nicht folgt.

  • OLG Frankfurt, 14.07.2022 - 22 U 131/20

    Rückforderung von ärztlichen Honoraren für angeblich "fachfremde"

    Die Verwendung des Wortes "grundsätzlich" - möglicherweise entgegen der Auffassung des OLG Celle (Urteil vom 22.10.2007, 1 U 77/07, zitiert nach juris, zu § 1 Abs. 2 GOÄ) - umfasst nicht nur den Fall, in dem ein Arzt in einem Notfall außerhalb seines Gebietes tätig werden darf.

    Der Verweis auf die Entscheidung des OLG Celle vom 22.07.2007 - 1 U 77/07 - verhilft ihr nicht weiter.

    Eine abweichende Entscheidung zu der des OLG Celle vom 22.10.2007 - 1 U 77/07 - zitiert nach juris) liegt nicht vor.

  • OLG Brandenburg, 03.06.2009 - 4 U 111/08

    Arztvertrag: Antrag eines Patienten an einen Laborarzt auf Abschluss eines

    Weder die Klägerin noch der Beklagte konnten deshalb redlicherweise davon ausgehen, dass vertragliche Verpflichtungen nur zwischen Beklagtem und Hausarzt sowie Hausarzt und Klägerin begründet werden sollten, zumal der Hausarzt für die fachfremden Laborleistungen der Klägerin nicht nur wegen § 4 Abs. 2 S. 2 GOÄ keinen eigenen Vergütungsanspruch gegen den Kläger hätte, sondern auch, weil einem Honoraranspruch des Hausarztes § 1 Abs. 2 S. 1 GOÄ entgegenstünde (vgl. dazu näher OLG Celle Urteil vom 22.10.2007 - 1 U 77/07 - Rn. 20 ff. zit. nach juris = MedR 2008, 378 ausdrücklich auch für "Privatpatienten"; so auch Brück/Hess/Klakow-Franck, Kommentar zur Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), 3. Aufl., 18. EL, 2008; § 1 GOÄ Rn. 7, Anm. 7.2 m.w.N. und Hinweisen auch auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, ferner für Kassenpatienten der BGH im Urteil vom 29.06.1999 - VI ZR 24/98 - Rn. 14 ff., zit. nach juris = BGHZ 142, 126; für Nichtigkeit des Behandlungsvertrages in solchen Fällen nach § 134 BGB: LG Mannheim Urteil vom 17.11.2006 - 1 S 227/05 - zit. nach juris = BGH NJW-RR 2007, 1426).
  • OLG Nürnberg, 09.03.2020 - 5 U 634/18

    Rückforderung des Arzthonorars wegen fachfremder Leistungen

    Leistungen, die ein Arzt unter Überschreitung der Grenzen seines jeweiligen Fachgebietes erbringe, entsprächen nicht den Regeln der ärztlichen Kunst, seien damit nicht abrechenbar, so dass eine Zahlung des Patienten ohne rechtlichen Grund erfolge (dieser Ansatz liegt dem Urteil des OLG Celle vom 22.10.2007, MedR 2008, 378, zugrunde).
  • LG München I, 17.02.2016 - 9 O 20894/14

    Landgerichtsarzt muss Honorare nicht zurückzahlen

    Für die Wirksamkeit eines Behandlungsvertrags außerhalb des fachärztlich beherrschten Bereichs gilt, was das OLG Celle (Urt. v. 22.10.2007, 1 U 77/07, Abs. 20) ausführt wie folgt:.
  • AG Saarlouis, 05.05.2009 - 25 C 1777/07

    Ein Orthopäde ist zur Abrechnung einer MRT nicht befugt

    Erbringt der Arzt fachfremde Leistungen, ohne dass dies Ausnahmsweise gerechtfertigt ist, hat er keinen Honoraranspruch gegen den Patienten (vgl. OLG Celle, 1. Zivilsenat , Urteil v. 22.10.2007 1 U 77/07 , zitiert nach juris).
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Rechtsprechung
   OLG Bremen, 13.02.2008 - 1 U 77/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,21726
OLG Bremen, 13.02.2008 - 1 U 77/07 (https://dejure.org/2008,21726)
OLG Bremen, Entscheidung vom 13.02.2008 - 1 U 77/07 (https://dejure.org/2008,21726)
OLG Bremen, Entscheidung vom 13. Februar 2008 - 1 U 77/07 (https://dejure.org/2008,21726)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • bremen.de PDF (Pressemitteilung)

    Kein Schadensersatz bei Sturz von einem rotierenden Drehteller im Universum

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kein Schadensersatz bei Sturz von einem "rotierenden Drehteller" in einer wissenschaftlichen Ausstellung - Hinweistafel warnte ausreichend vor den Gefahren

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 15.07.2003 - VI ZR 155/02

    Verkehrssicherungspflicht des Betreibers eines Sägewerks

    Auszug aus OLG Bremen, 13.02.2008 - 1 U 77/07
    Grundsätzlich ist die Beklagte als Betreiberin der von der Klägerin besuchten Einrichtung verpflichtet, sich so zu verhalten, dass Körper, Leben, Eigentum und sonstige Rechtsgüter der Besucher der Einrichtung nicht verletzt werden; die Beklagte trifft insoweit die Pflicht, die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um die Schädigung anderer möglichst zu verhindern (BGH NJW-RR 03, 1459).

    Erforderlich sind vielmehr die Maßnahmen, die ein umsichtiger und verständiger, in vernünftigen Grenzen vorsichtiger Mensch für notwendig und ausreichend hält, um über das Übliche hinausgehende Gefahren von Dritten abzuwenden (BGH NJW 2004, 1450; NJW-RR 03, 1459).

  • BGH, 03.02.2004 - VI ZR 95/03

    Verkehrssicherungspflicht hinsichtlich einer Wasserrutsche

    Auszug aus OLG Bremen, 13.02.2008 - 1 U 77/07
    Der Dritte ist vor Gefahren zu schützen, die er selbst bei Anwendung der von ihm in der konkreten Situation zu erwartenden Sorgfalt nicht oder nicht rechtzeitig erkennen und vermeiden kann (BGH NJW 04, 1449, 1450; VersR 80, 863, 864; OLG Hamm, VersR 03, 605).
  • OLG Hamm, 17.12.2001 - 13 U 171/01

    Verkehrssicherungspflicht eines Golfplatzbetreibers

    Auszug aus OLG Bremen, 13.02.2008 - 1 U 77/07
    Der Dritte ist vor Gefahren zu schützen, die er selbst bei Anwendung der von ihm in der konkreten Situation zu erwartenden Sorgfalt nicht oder nicht rechtzeitig erkennen und vermeiden kann (BGH NJW 04, 1449, 1450; VersR 80, 863, 864; OLG Hamm, VersR 03, 605).
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